nur für Anträge bis 31. März 2021

 BAU­KINDER­GELD


Mit kosten­loser Checkliste

Wir beraten und begleiten Sie rund um das Thema Baukindergeld. Kompetent und persönlich.

Aus Holz gelegte Familie mit Haus

Familien, die ein Eigenheim bauen oder eine Immobilie erwerben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen über einen besonderen Zuschuss freuen: das Baukindergeld. Bis zu 12.000 Euro pro Kind steuert der Bund zum neuen Zuhause bei. Wer ist förderberechtigt und was gilt es zu beachten?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen und unterstützen Sie gerne.



Bitte beachten:

Das Baukindergeld läuft aus. Anträge sind zeitlich begrenzt für Kaufverträge und Baugenehmigungen bis zum 31. März 2021.



 

 

Wer Baukindergeld erhält

Förderberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die in ein neu gebautes Haus oder eine neu erworbene Immobilie ziehen und kein weiteres Wohneigentum besitzen. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen die Maximalgrenze nicht überschreiten: 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere.

 

 

 

Wie lange die Förderung gilt

Das Baukindergeld wurde 2018 eingeführt und ist zeitlich begrenzt für Kaufverträge und Baugenehmigungen bis zum 31.03.2021. Förderberechtigte müssen es innerhalb von drei Monaten bei der KfW-Bank beantragen, nachdem sie die neue Immobilie bezogen haben – aber nicht später als zum 31.12.2023.

 

 

 

Wie hoch die Förderung ist

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Staat für jedes Kind 1.200 Euro jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren, solange die Immobilie selbst bewohnt wird – also bis zu 12.000 Euro pro Kind. Dabei werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt wohnen, jünger als 18 Jahre sind und für die eine Kindergeldberechtigung vorliegt.

 

 

 

Welche Nachweise Sie benötigen

Hat die KfW-Bank Ihren Antrag bestätigt, haben Sie drei Monate Zeit, folgende Dokumente einzureichen:

 

die Einkommensteuerbescheide von Ihnen und ggf. Ihres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners. Maßgeblich sind die Bescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung – für 2020 also aus den Jahren 2017 und 2018.


eine Meldebestätigung, mit der Sie nachweisen, dass die erworbene Immobilie Ihr Hauptwohnsitz ist. Darin müssen Sie, ggf. Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder genannt werden, für die Sie Baukindergeld beantragt haben.


den Grundbuchauszug, mit dem Sie den Nachweis über Ihr neu erworbenes Wohneigentum erbringen.

 

 

 

Wie wir Sie unterstützen

Sie möchten ein Haus bauen oder kaufen und vom Baukindergeld profitieren? Sie haben Fragen oder wünschen sich Unterstützung? Wir beraten Sie in allen Belangen rund um das Baukindergeld und helfen Ihnen gerne weiter – von der ersten Beratung über die erfolgreiche Beantragung bis zur Auszahlung.


Checkliste Baukindergeld 2020

Checkliste Baukindergeld

 

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um Baukindergeld zu erhalten? Das ermitteln Sie schnell und einfach mit unserer kostenlosen Checkliste zum Baukindergeld. Einfach ausdrucken, kurz einige Fragen beantworten und erfahren, ob Sie vom Baukindergeld profitieren können!

Außerdem haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Baukindergeld für Sie zusammengestellt: mit welcher Höhe Sie rechnen können, wie Sie es beantragen, welche Nachweise nötig sind – und was es zu beachten gibt.

Weitere Fragen? Unsere Immobilien- und Finanzexpertin hilft Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie gleich ein kostenloses und unverbindliches Gespräch!


 

 

 

 

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